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Vermittlung eines Rechtsanwalts

Von Anfang an rechtlich optimal begleitet

Erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht an Ihrer Seite.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall empfehlen wir unseren Kunden grundsätzlich, bereits zu Beginn der Schadenregulierung einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Erfahrungsgemäß lassen sich dadurch Verzögerungen, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung häufig vermeiden.

Viele Geschädigte nehmen anwaltliche Unterstützung erst dann in Anspruch, wenn bereits Probleme bei der Regulierung entstanden sind oder berechtigte Ansprüche gekürzt beziehungsweise zurückgewiesen wurden. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung trägt hingegen dazu bei, dass Ansprüche von Beginn an vollständig und rechtssicher geltend gemacht werden und die gesamte Schadenabwicklung effizient erfolgt.

Wir arbeiten ausschließlich mit erfahrenen Fachanwälten und spezialisierten Kanzleien zusammen, die seit vielen Jahren erfolgreich im Verkehrsrecht tätig sind. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Sachverständigen und Kooperationsanwälten können technische und rechtliche Fragestellungen frühzeitig abgestimmt werden – insbesondere bei komplexen oder unklaren Schadenfällen ermöglicht dies eine schnelle Reaktion auf Rückfragen oder Einwände der Versicherung.

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Ihre private Rechtsschutzversicherung bleibt dadurch grundsätzlich unberührt und steht Ihnen weiterhin für andere rechtliche Angelegenheiten oder einen späteren Streitfall zur Verfügung.

Wann ist das relevant?

  • Direkt zu Beginn der Schadenregulierung nach einem unverschuldeten Unfall
  • Bei komplexen oder unklaren Schadenfällen
  • Wenn die gegnerische Versicherung Ansprüche kürzt oder zurückweist

So funktioniert's

So läuft Ihre Vermittlung eines Rechts­anwalts ab

01

Erstberatung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall informieren wir Sie über die Möglichkeit einer anwaltlichen Vertretung.
02

Vermittlung

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem unserer erfahrenen Kooperationsanwälte für Verkehrsrecht. Die Kontaktaufnahme erfolgt schnell und unkompliziert nach Abschluss des Gutachtens.
03

Gutachten & Schaden­regulierung

Nach Fertigstellung erhält der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt das Schadengutachten direkt von uns. Auf dieser Grundlage übernimmt er die vollständige Kommunikation und Schadenregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und setzt Ihre Ansprüche rechtlich durch.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen und Rechtsanwalt können technische und rechtliche Fragestellungen schnell abgestimmt werden.