Vermittlung eines Rechtsanwalts
Von Anfang an rechtlich optimal begleitet
Erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht an Ihrer Seite.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall empfehlen wir unseren Kunden grundsätzlich, bereits zu Beginn der Schadenregulierung einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Erfahrungsgemäß lassen sich dadurch Verzögerungen, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung häufig vermeiden.
Viele Geschädigte nehmen anwaltliche Unterstützung erst dann in Anspruch, wenn bereits Probleme bei der Regulierung entstanden sind oder berechtigte Ansprüche gekürzt beziehungsweise zurückgewiesen wurden. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung trägt hingegen dazu bei, dass Ansprüche von Beginn an vollständig und rechtssicher geltend gemacht werden und die gesamte Schadenabwicklung effizient erfolgt.
Wir arbeiten ausschließlich mit erfahrenen Fachanwälten und spezialisierten Kanzleien zusammen, die seit vielen Jahren erfolgreich im Verkehrsrecht tätig sind. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Sachverständigen und Kooperationsanwälten können technische und rechtliche Fragestellungen frühzeitig abgestimmt werden – insbesondere bei komplexen oder unklaren Schadenfällen ermöglicht dies eine schnelle Reaktion auf Rückfragen oder Einwände der Versicherung.
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Ihre private Rechtsschutzversicherung bleibt dadurch grundsätzlich unberührt und steht Ihnen weiterhin für andere rechtliche Angelegenheiten oder einen späteren Streitfall zur Verfügung.
Wann ist das relevant?
- Direkt zu Beginn der Schadenregulierung nach einem unverschuldeten Unfall
- Bei komplexen oder unklaren Schadenfällen
- Wenn die gegnerische Versicherung Ansprüche kürzt oder zurückweist
So funktioniert's
So läuft Ihre Vermittlung eines Rechtsanwalts ab
Erstberatung
Vermittlung
Gutachten & Schadenregulierung
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen und Rechtsanwalt können technische und rechtliche Fragestellungen schnell abgestimmt werden.