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Bereitstellung eines Mietfahrzeugs

Mobil bleiben, ohne sich zu kümmern

Wir prüfen Ihren Anspruch und organisieren Ihr Ersatzfahrzeug.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Mietfahrzeug. Wir prüfen im Rahmen jeder Schadenaufnahme, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und weisen unsere Kunden selbstverständlich auf ihre Ansprüche hin.

Besteht ein Anspruch, organisieren wir auf Wunsch über unsere zuverlässigen Kooperationspartner schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug der entsprechenden Fahrzeugklasse. Das Mietfahrzeug wird direkt an Ihren Wohnort, Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt geliefert, sodass Sie während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung uneingeschränkt mobil bleiben.

Die Kosten für das Mietfahrzeug werden bei bestehendem Anspruch in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Organisation und koordinieren den gesamten Ablauf, damit für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Wann ist das relevant?

  • Ihr Fahrzeug ist nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit
  • Sie benötigen während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug
  • Sie möchten wissen, ob ein Anspruch auf ein Mietfahrzeug besteht

So funktioniert's

So läuft Ihre Bereitstellung eines Miet­fahrzeugs ab

01

Anspruch prüfen

Im Rahmen der Schadenaufnahme prüfen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern und Anwälten, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs vorliegen. Sofern ein Anspruch besteht, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu einer unserer Kooperations-Autovermietungen.
02

Fahrzeugbereitstellung

Die Bereitstellung des Mietfahrzeugs erfolgt über unsere Kooperations-Autovermietung. Nach Möglichkeit wird das Fahrzeug an Ihren Wunschort – beispielsweise nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt – geliefert.
03

Mobil bleiben

Während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung bleiben Sie mit einem passenden Ersatzfahrzeug mobil. Die Fahrzeugklasse richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen und Verfügbarkeit.

Ein Anspruch auf ein Mietfahrzeug besteht nicht automatisch. Ob und für welchen Zeitraum ein Ersatzfahrzeug beansprucht werden kann, ist in jedem Einzelfall nach den geltenden rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Eine vorherige Klärung der Anspruchsdauer hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.