Bereitstellung eines Mietfahrzeugs
Mobil bleiben, ohne sich zu kümmern
Wir prüfen Ihren Anspruch und organisieren Ihr Ersatzfahrzeug.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Mietfahrzeug. Wir prüfen im Rahmen jeder Schadenaufnahme, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und weisen unsere Kunden selbstverständlich auf ihre Ansprüche hin.
Besteht ein Anspruch, organisieren wir auf Wunsch über unsere zuverlässigen Kooperationspartner schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug der entsprechenden Fahrzeugklasse. Das Mietfahrzeug wird direkt an Ihren Wohnort, Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt geliefert, sodass Sie während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung uneingeschränkt mobil bleiben.
Die Kosten für das Mietfahrzeug werden bei bestehendem Anspruch in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Organisation und koordinieren den gesamten Ablauf, damit für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Wann ist das relevant?
- Ihr Fahrzeug ist nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit
- Sie benötigen während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug
- Sie möchten wissen, ob ein Anspruch auf ein Mietfahrzeug besteht
So funktioniert's
So läuft Ihre Bereitstellung eines Mietfahrzeugs ab
Anspruch prüfen
Fahrzeugbereitstellung
Mobil bleiben
Ein Anspruch auf ein Mietfahrzeug besteht nicht automatisch. Ob und für welchen Zeitraum ein Ersatzfahrzeug beansprucht werden kann, ist in jedem Einzelfall nach den geltenden rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Eine vorherige Klärung der Anspruchsdauer hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.