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Haftpflichtgutachten

Die Basis für Ihre volle Entschädigung

Rechtssicher, unabhängig und für Unfallopfer kostenfrei.

Kostenfrei für Sie, wenn der Unfall nicht durch Sie verursacht wurde.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bildet das Haftpflichtgutachten die entscheidende Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Es dokumentiert den Schaden umfassend, bewertet sämtliche unfallbedingten Beschädigungen und schafft eine technisch sowie rechtlich belastbare Basis für die Schadenregulierung.

Unsere Sachverständigen analysieren den Schaden nach aktuellen Herstellervorgaben und anerkannten Bewertungsverfahren. Dabei werden neben den Reparaturkosten auch wertrelevante Faktoren wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung sowie eine mögliche Nutzungsausfallentschädigung berücksichtigt.

Durch eine detaillierte Fotodokumentation, moderne Messtechnik und eine nachvollziehbare Kalkulation entsteht ein Gutachten, das Versicherungen, Rechtsanwälten, Werkstätten und Gerichten als verlässliche Entscheidungsgrundlage dient.

Wann ist das relevant?

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall, den Sie nicht verschuldet haben
  • Die gegnerische Versicherung soll für den Schaden aufkommen
  • Sie möchten Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall rechtssicher belegen

So funktioniert's

So läuft Ihr Haft­pflicht­gutachten ab

01

Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie Ihren Termin schnell und unkompliziert – telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder direkt über unsere Website.
02

Begutachtung

Ihr Kfz-Gutachter erscheint zum vereinbarten Termin kostenfrei an Ihrem Wunschort. Dort wird Ihr Fahrzeug umfassend begutachtet und der Schaden mit höchster Sorgfalt und Präzision dokumentiert.
03

Gutachten

Wir erstellen ein rechtssicheres, unabhängiges und präzises Schadengutachten. Dieses umfasst eine vollständige Fotodokumentation, die Kalkulation der Reparaturkosten nach aktuellen Herstellervorgaben sowie die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes, einer möglichen Wertminderung, des Nutzungsausfalls und – sofern erforderlich – des Restwertes.
04

Abwicklung

Nach Fertigstellung übersenden wir das Gutachten zeitgleich an Sie, die zuständige Versicherung sowie – sofern beauftragt – an Ihren Rechtsanwalt. So wird die Schadensregulierung ohne Verzögerung eingeleitet.

Bei einer fiktiven Abrechnung erhalten Privatkunden die erstattungsfähigen Reparaturkosten auf Nettobasis ausgezahlt. Erfolgt die Reparatur in einer Werkstatt mit Abtretungserklärung, rechnet diese die Reparaturkosten auf Grundlage des Gutachtens direkt mit der Versicherung ab.