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Kaskogutachten

Objektiv bewertet, fair reguliert

Unabhängige Schadenbewertung für Teil- und Vollkaskoschäden.

Anders als beim Haftpflichtgutachten hängen die Kosten von Ihrem individuellen Kaskovertrag ab – zum Beispiel von einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wir klären das gerne vorab mit Ihnen.

Wird ein Fahrzeugschaden über die eigene Kaskoversicherung reguliert, ist eine objektive und technisch fundierte Begutachtung erforderlich. Das Kaskogutachten dokumentiert den Schadenumfang ähnlich wie ein Haftpflichtgutachten und bewertet alle für die weitere Regulierung relevanten Fahrzeug- und Schadenswerte.

Für die Regulierung gelten jedoch die jeweiligen Vertragsbedingungen der Versicherung. Dazu zählen beispielsweise eine vereinbarte Selbstbeteiligung, die Bindung an eine Vertragswerkstatt oder eine vertraglich vereinbarte freie Werkstattwahl.

Die Bewertung erfolgt unabhängig, nachvollziehbar und entsprechend den Anforderungen der Versicherungswirtschaft. Durch eine strukturierte Dokumentation und präzise Kalkulation erhalten Versicherungen und Fahrzeughalter eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Schadenabwicklung.

Wann ist das relevant?

  • Der Schaden wird über Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert
  • Sie benötigen eine objektive, versicherungskonforme Bewertung

So funktioniert's

So läuft Ihr Kasko­gutachten ab

01

Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie Ihren Termin schnell und unkompliziert – telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder direkt über unsere Website.
02

Begutachtung

Ihr Kfz-Gutachter erscheint zum vereinbarten Termin kostenfrei an Ihrem Wunschort. Dort wird Ihr Fahrzeug umfassend begutachtet und der Schaden mit höchster Sorgfalt und Präzision dokumentiert.
03

Gutachten

Wir erstellen ein rechtssicheres, unabhängiges und präzises Kaskogutachten. Dieses umfasst eine vollständige Fotodokumentation, die Kalkulation der Reparaturkosten nach aktuellen Herstellervorgaben sowie die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes.
04

Abwicklung

Nach Fertigstellung übersenden wir das Gutachten zeitgleich an Sie sowie – sofern erforderlich – an Ihre Kaskoversicherung. Damit wird die Schadenregulierung unmittelbar eingeleitet.

Die weitere Schadenregulierung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung. Hierzu können beispielsweise eine vereinbarte Selbstbeteiligung, eine Werkstattbindung oder eine freie Werkstattwahl gehören.