Kaskogutachten
Objektiv bewertet, fair reguliert
Unabhängige Schadenbewertung für Teil- und Vollkaskoschäden.

Anders als beim Haftpflichtgutachten hängen die Kosten von Ihrem individuellen Kaskovertrag ab – zum Beispiel von einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wir klären das gerne vorab mit Ihnen.
Wird ein Fahrzeugschaden über die eigene Kaskoversicherung reguliert, ist eine objektive und technisch fundierte Begutachtung erforderlich. Das Kaskogutachten dokumentiert den Schadenumfang ähnlich wie ein Haftpflichtgutachten und bewertet alle für die weitere Regulierung relevanten Fahrzeug- und Schadenswerte.
Für die Regulierung gelten jedoch die jeweiligen Vertragsbedingungen der Versicherung. Dazu zählen beispielsweise eine vereinbarte Selbstbeteiligung, die Bindung an eine Vertragswerkstatt oder eine vertraglich vereinbarte freie Werkstattwahl.
Die Bewertung erfolgt unabhängig, nachvollziehbar und entsprechend den Anforderungen der Versicherungswirtschaft. Durch eine strukturierte Dokumentation und präzise Kalkulation erhalten Versicherungen und Fahrzeughalter eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Schadenabwicklung.
Wann ist das relevant?
- Der Schaden wird über Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert
- Sie benötigen eine objektive, versicherungskonforme Bewertung
So funktioniert's
So läuft Ihr Kaskogutachten ab
Termin vereinbaren
Begutachtung
Gutachten
Abwicklung
Die weitere Schadenregulierung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung. Hierzu können beispielsweise eine vereinbarte Selbstbeteiligung, eine Werkstattbindung oder eine freie Werkstattwahl gehören.