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Kostenübernahme für Achsvermessung & Freilegung

Verdeckte Schäden vollständig erfassen

Wir gehen in Vorleistung, damit kein Schaden unentdeckt bleibt.

Nicht jeder Unfallschaden ist auf den ersten Blick sichtbar. Bereits bei vermeintlich geringfügigen Kollisionen können Kräfte auf Fahrwerk, Achsen oder tragende Fahrzeugbauteile eingewirkt haben. Ohne eine fachgerechte Überprüfung besteht das Risiko, dass sicherheitsrelevante Beschädigungen unentdeckt bleiben und bei der Schadenregulierung nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund kann im Rahmen unserer Begutachtung eine Achsvermessung oder die Freilegung von Fahrzeugbauteilen erforderlich sein.

Eine Achsvermessung dient der präzisen Kontrolle der Fahrwerksgeometrie. Bereits geringe Abweichungen außerhalb der Herstellertoleranzen können das Fahrverhalten, die Lenkpräzision und den Reifenverschleiß erheblich beeinflussen – im schlimmsten Fall sogar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Durch die Vermessung lässt sich zuverlässig feststellen, ob unfallbedingte Verformungen oder Beschädigungen an Fahrwerks- und Lenkungskomponenten vorliegen.

Ebenso wichtig ist die Freilegung von Bauteilen. Viele Beschädigungen befinden sich unter Anbauteilen wie Stoßfängern, Verkleidungen oder Abdeckungen und sind bei einer äußeren Besichtigung nicht erkennbar. Erst nach der Demontage können versteckte Verformungen, beschädigte Halterungen oder weitere unfallbedingte Schäden fachgerecht beurteilt und vollständig im Gutachten berücksichtigt werden.

Üblicherweise müssen Geschädigte die Kosten für diese zusätzlichen Prüfungen zunächst selbst verauslagen und erhalten diese erst im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Um unsere Kunden finanziell zu entlasten, übernehmen wir diese Kosten im erforderlichen Umfang und gehen für Sie in Vorleistung. Selbstverständlich organisieren wir auch alle notwendigen Termine mit qualifizierten Fachwerkstätten und koordinieren den gesamten Ablauf.

Wann ist das relevant?

  • Bei Verdacht auf Fahrwerks- oder Lenkungsschäden nach einem Unfall
  • Wenn Schäden unter Anbauteilen vermutet werden
  • Zur vollständigen, rechtssicheren Schadenerfassung

So funktioniert's

So läuft Ihre Kostenübernahme für Achs­vermessung & Freilegung ab

Achsvermessung

01

Erforderlichkeit prüfen

Im Rahmen der Begutachtung prüfen wir, ob zur vollständigen Schadenanalyse eine Achsvermessung erforderlich ist. Besteht der Verdacht auf eine Beeinträchtigung der Fahrwerksgeometrie, vereinbaren wir einen Termin mit einer qualifizierten Partnerwerkstatt.
02

Achs­vermessung

Zum vereinbarten Termin wird eine präzise Eingangsvermessung der Achsgeometrie mit moderner 3D-Vermessungstechnik durchgeführt. Dabei werden sämtliche relevanten Achs- und Fahrwerkswerte professionell erfasst.
03

Auswertung

Die gemessenen Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und auf Abweichungen außerhalb der zulässigen Toleranzen überprüft. So lassen sich unfallbedingte Veränderungen der Fahrwerksgeometrie sowie mögliche Schäden an Fahrwerks- und Lenkungskomponenten zuverlässig feststellen.
04

Dokumentation

Die Messergebnisse werden umfassend dokumentiert und fließen unmittelbar in das Schadengutachten ein. So wird sichergestellt, dass sämtliche festgestellten Abweichungen bei der Schadenbewertung vollständig berücksichtigt werden.

Freilegung

01

Erforderlichkeit prüfen

Im Rahmen der Begutachtung prüfen wir, ob zur vollständigen Schadenanalyse eine Freilegung von Fahrzeugbauteilen erforderlich ist. Besteht der Verdacht auf verdeckte Beschädigungen, vereinbaren wir einen Termin mit einer qualifizierten Partnerwerkstatt.
02

Freilegung

Zum vereinbarten Termin werden die erforderlichen Anbauteile – beispielsweise Stoßfänger, Verkleidungen oder Abdeckungen – fachgerecht demontiert, um die darunterliegenden Fahrzeugbereiche vollständig zugänglich zu machen.
03

Schaden­analyse

Die freigelegten Fahrzeugbereiche werden sorgfältig untersucht und dokumentiert, um oberflächlich nicht erkennbare Unfallschäden, Verformungen oder beschädigte Halterungen zuverlässig festzustellen. Anschließend werden sämtliche demontierten Bauteile fachgerecht wieder montiert.
04

Dokumentation

Die festgestellten Schäden werden umfassend dokumentiert und fließen unmittelbar in das Schadengutachten ein. So wird sichergestellt, dass auch verdeckte Beschädigungen bei der Schadenbewertung vollständig berücksichtigt werden.